Du möchtest dich darüber informieren, wie du als Student arbeiten kannst. Brauchst
du eine Lohnsteuerkarte? Musst du Sozialversicherungen bezahlen? Hier findest du einige Informationen.
Typisch ist eine Beschäftigung als Werkstudent:
Beschäftigung als Werkstudent
Die Eckdaten
Entgelt: keine Grenze
Stundenlohn: Keine Grenze
Wöchentliche Arbeitszeit: bis zu 20 Stunden, kann gelegentlich überschritten werden, ist aber nicht ratsam. Genaue Begründung ist dann notwendig. Grund für diese Grenze: Die Krankenkasse nimmt an, dass wenn ein Student mehr als 20 Stunden arbeitet, er seinen Studentenstatus nur wegen der günstigeren Sozialversicherungsbeiträge hält. (Ausnahme siehe unten)
Lohnsteuerkarte: Nicht zwingend erforderlich aber ratsam. Ohne Lohnsteuerkarte muss vom Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer bis zu 25% vom Bruttolohn abgeführt werden. Das ist den meisten Arbeitgebern zu teuer...
Kosten für Arbeitgeber: evtl. pausch. Lohnsteuer, 9,75 % Rentenversicherung vom Bruttolohn
Kosten für Arbeitnehmer: 9,75% Rentenversicherung vom Bruttolohn, evtl. fällt Lohnsteuer für dich an, diese wird aber normalerweise beim Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt erstattet (wegen zu niedrigem Jahresbruttolohn)
Beschreibung:
Als Student zahlst du an deine Krankenkassen die Kranken – und Pflegeversicherung, unabhängig
vom Arbeitgeber, selbst. Daher müssen diese Beiträge nicht in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.
Studenten sind von der Arbeitslosenversicherung befreit! Abgerechnet wird nur die Rentenversicherung. (19,5 % -> 9,75% je für Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
Für Arbeitgeber sind Studenten relativ "billige" Arbeitskräfte, weil auch der Arbeitgeber die Sozialversicherung spart.
Der Arbeitgeber zahlt nur 9,75% Rentenversicherung vom Bruttolohn.
In den Semesterferien darf der Student ohne Begrenzung der Arbeitsstunden arbeiten, dieses nutzen viele Studenten aus.
Auch Studenten können als geringfügig Beschäftigte angemeldet werden und auf der so genannten 400 EUR Basis arbeiten.
Geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer:
Die Eckdaten
Entgelt: 1-400 EURWöchentliche Arbeitszeit: Keine Grenze (Aber Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Stunden nötig)
Lohnsteuerkarte: nicht erforderlich aber möglich (Arbeitgeber spart mit Lohnsteuer-Karte 2% vom Bruttolohn)
Kosten für den Arbeitgeber: vom Bruttolohn des Arbeitnehmers – 12% Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung, 2% pauschale Lohnsteuer (ohne Lohnsteuer-Karte), 0,1% Umlage.
Diese Beträge werden an die Bundesknappschaft gezahlt. Dort wird der Arbeitnehmer auch angemeldet, es sei denn, er ist privat versichert, dann entfällt die Krankenversicherung!
Ab dem 1. Juli 2006 sind die Beiträge von 25 auf 30 Prozent gestiegen. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschalbeitrag
zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche Pauschsteuersatz bleibt unverändert mit 2%.
Kosten für Arbeitnehmer: keine
Beschreibung:
Bei Einstellung muss der Arbeitnehmer über mögliche weitere Beschäftigungen befragt werden, damit die 400 EUR Grenze eingehalten wird.
Man darf auch 2 oder 3 weitere Beschäftigungsverhältnisse neben einer bereits bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
auf Lohnsteuer-Karte haben, wichtig ist nur, dass das Entgelt insgesamt nicht 400 EUR übersteigt!
Das sind die Eckdaten, es gibt noch ein paar wenige Ausnahmen wie z.B. kurzfristige Beschäftigung
(weniger als 50 Tage im Jahr) und gelegentliche Überschreitung der 400 EUR Grenze!
Beschäftigung in der Gleitzone
Die Eckdaten
Entgelt: 400,01 – 800 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: Keine Grenze
Lohnsteuerkarte: immer erforderlich
Kosten für Arbeitgeber: ca. 21% des Bruttolohns, eher etwas mehr.
Kosten für Arbeitnehmer: von 4% des Bruttolohns bis zum vollen Arbeitgeber-Anteil, Kosten steigen progressiv mit steigendem Bruttolohn. Ab dem 1.7.2006 sind die Kosten
für Sozialversicherungsbeiträge für Arbveitnehmer angestiegen.
Jahresentgeltgrenze: 12x800 EUR = 9.600 EUR
Beschreibung:
Bei Einstellung muss der Arbeitnehmer schriftlich versichern, keine weiteren Beschäftigungen
auszuüben, die das jährliche Gesamtentgelt den Betrag von 9600 EUR übersteigen ließen, da sonst die Gleitzone nicht angewandt werden kann.
Der Arbeitnehmer wird nicht bei der Bundesknappschaft sondern bei seiner individuellen Krankenkasse angemeldet. Der Arbeitnehmer ist komplett sozialversicherungspflichtig,
zahlt aber generell weniger Beiträge zur Sozialversicherung als der AG. (Die Ersparnis des Arbeitnehmers ist erst bei genau 800 EUR = 0 EUR/ siehe Anlage)
Die Beiträge werden nach einer Formel berechnet)
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