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BAföG - Antrag / Förderungshöhe etc.
Wenn Ihr Euer Studium nicht selbst finanzieren könnt und auch Eure Eltern nicht die Möglichkeit haben, Euch finanziell unter die Arme zu greifen, so ist das Thema BAföG für Euch wichtig. BAföG ist eine Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz und ist eine finanzielle Hilfe, die zur Hälfte nicht zurückgezahlt werden muß. Die andere Hälfte versteht sich als zinsloses Darlehen, das Ihr nach dem Studium zurückzahlen müßt. Zeitpunkt der Antragsstellung Um BAföG zu beantragen, müßt Ihr diverse Vordrucke ausfüllen und einreichen. Bitte denkt daran, dass Ihr den Antrag so schnell wie möglich stellt, da das BAföG erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Also stellt bereits die Anträge, wenn Ihr Euren Studienplatz zugewiesen bekommt, da Ihr sonst Geld verliert. Auch wenn Euch noch Unterlagen fehlen stellt bitte den Antrag, da Ihr die fehlenden Unterlagen nachreichen könnt. So verliert Ihr keine wertvolle Zeit. Vorher solltet ihr euch bereits um ein Girokonto kümmern, damit das Geld bei Bewilligung auch überwiesen werden kann.


Habe ich überhaupt Anspruch auf BaföG?
Grundsätzlich ist die Antwort auf diese Frage sehr schwer zu beantworten, da es sehr viele Faktoren gibt, die eine Bewilligung beeinflussen. Es gibt aber folgende Grundregeln:
  • Dein/e Studium/Ausbildung muß BAföG-förderungsfähig sein. Bei staatlichen Hochschulen wirst du hier kein Problem bekommen. Bei anderen Formen des Studiums / der Ausbildung solltest du dich vorher genau erkundigen, ob eine BAföG-Förderung möglich ist.
  • Das Studium / die Ausbildung kann gefördert werden, wenn Du bei Beginn des Studiums / der Ausbildung nicht das 30. Lebensjahr vollendet hast.
  • Wenn Du vorher eine BAföG-geförderte Ausbildung absolviert hast, hast du evtl. keinen Anspruch mehr auf das BAföG
  • Wechselst du die Fachrichtung oder hast du dein Studium abgebrochen und möchtest abermals einen neuen Studiengang belegen, muß du deinen BAföG-Antrag
  • Wenn Du an einer höheren Fachschule, Akademie oder an einer Hochschule studierst, mußt Du ab dem 5. Semester Leistungsnachweise erbringen. Schreibt die Prüfungsordnung eine Zwischenprüfung vor dem 3. Semester vor, so mußt Du diese Nachweise auch für das 3. und 4. Semester vorlegen, um eine Förderung zu diesem Zeitpunkt zu erhalten.
  • Zunächst ist es so, daß nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Förderung erhalten. Daneben erhalten bestimmte ausländische Auszubildende Förderung, wenn z. B. ein Elternteil bzw. der Ehegatte Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist.
  • Du darfst nicht über ein großes Vermögen verfügen, jedoch gibt es hier einen gewissen Freibetrag (wird z.B. auch auf deinen Bausparvertrag bezogen)
  • Das Einkommen deiner Eltern darf einen gewissen Freibetrag nicht überschreiten
  • Du darfst während des Förderungszeitraumes maximal 350€ brutto (monatlich) dazu verdienen. Dies gilt nur für Auszubildende an Hochschulen, Akademien, Höheren Fachschulen etc.
Wo und wie beantrage ich BAföG
Die Förderung nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Die Formulare erhältst du bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Du kannst die Formulare natürlich auch übers Internet http://www.bafoeg.bmbf.de beziehen. Für Studenten an einer Hochschule ist das Studentenwerk für die Anträge zuständig. Für Auszubildende an Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien etc. ist das Amt für Ausbildungsförderung in dem Bezirk der Ausbildungsstätte zuständig. Dies solltest du für deinen Fall noch einmal prüfen, da dies sich in den jeweiligen Bundesländern unterscheiden kann.
Es ist wichtig, dass du deinen Antrag rechtzeitig stellst, denn die BAföG Leistungen können nicht rückwirkend erfolgen.

Wie hoch ist mein persönlicher BAföG-Anspruch ?
Einen ungefähren Betrag könnt ihr euch beim BAföG-Rechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung errechnen lassen. Dies ist jedoch nur ein ungenauer Wert, den du nur als Anhaltspunkt ansehen solltest. Hierfür solltest du in jedem Falle bereits folgende Unterlagen bereithalten: · Die Höhe Deiner Mietkosten · Deine Einkommensnachweise (Nebenjobs usw.) · Die Vermögenshöhe Deiner Eltern (Einkommensnachweis usw.) · Deine Vermögenshöhe (Bausparverträge, Aktien, Sparbücher usw.)


Weiterführende Links zum Thema BAföG
Infoseite zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
BAföG-Rechner - hier kannst Du die Höhe deines Förderungsanspruches berechnen lassen
 
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