Nachricht vom: 09.11.2009 16:49 Mitglied: alex (Gast)
Hallo. Ich studiere seit 2 Jahren in Deutschland, wohne seit kurzem nicht mehr mit meinem Freund zusammen. Muss umziehen, hab aber nur 375 Euro im Monat (Nebenjob), und muss jetzt noch 3 Monate lang meine Studiengebühren (600) abstottern. Hab keinen Anspruch auf Bafög. War heute im Sozialamt, die Frau hat rumgerechnet und meinte, da ich weniger als 600 Euro verdiene, hab ich keinen Anspruch auf Bafög. Den Tabellen nach kann das nicht stimmen. Aber ich weiß nicht, wohin ich jetzt noch gehen kann. Weiß irgendjemand hier genaueres? Kann mir einer helfen?
Danke
Alex
A
N
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E
I
G
E
Nachricht vom: 06.01.2010 23:35 Mitglied: Gast
Wenn du etwas von deinen eltern bekommen hast,kannst du es auch als einkommen ,bei der sozialamt berechnen.
Und für den Prüfungszeitraum in einigen länder kann man von dem studentenwerk einen \"zuschuss\" bekommen.Muss man aber auch nicht zu wenig verdienen.Also mann kann zum not zettel von den eltern zeigen ,dass sie dir zB 1000€ bar gegeben haben.Beim studentenwerk ist es wichtig zu beachten,dass man da zuschuss bekommen kann auf grund ,dass man selber seinen geld verdienen hat.Also einmalige unterstützung von den eltern geht,aber mehr nicht.
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