Meistens wird im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zusätzlich zur Miete (Nettomiete) übernimmt. Es muss allerdings genau aufgeschlüsselt werden, welche Kosten der Mieter zu tragen hat, denn der Vermieter kann nur die Kosten in Rechnung stellen, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind.
Was genau sind also Betriebskosten (Nebenkosten)?
Einmal bestehen die Nebenkosten aus den so genannten "warmen" Betriebskosten. Das sind die Kosten für Heizung und Warmwasser.
Zusätzlich dazu darf der Vermieter noch die "kalten Betriebskosten" in Rechnung stellen. Diese Betriebskosten können Folgendes enthalten:
Grundsteuer
Wasserkosten (Wassergeld, Kosten der Wasseruhr, Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage)
Abwasser (Kosten der Entwässerungsanlage / Klärgrube)
Versicherungen (Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden)
Gemeinschaftsantenne / Kabelfernsehen
Kosten einer Gemeinschaftswaschmaschine
Personalkosten für einen Hausmeister
Diese Kosten werden auf alle Mieter des Hauses umgelegt (Anzahl der Mieter oder die Wohnfläche). Die Wasserkosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet (Wasseruhr in der Wohnung). Der Vermieter muss dir spätestens nach 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung vorlegen.
Du hast die Möglichkeit, dir vom Vermieter die letzten Abrechnungen der Wohnung zeigen zu lassen. So bekommst du einen guten Überblick, welche Kosten noch zur Nettomiete ungefähr dazukommen werden.
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