[uni-pur.de] - home home zurück agb mitglied werden! mail an [uni-pur.de] impressum
Navigationsleiste für Studenten
Studium Rubrik Studium
Fernstudium
Als Au Pair ins
             Ausland

Studieren ohne Abi
Studieren
             bei der Bundeswehr

Studium geschafft - und
             nun?

ZVS Bewerbung
Studienfinanzierung
Das erste Semester
Mit Behinderung
             studieren

Prüfungsangst
Alles zum BAföG
Das Uni-ABC
Studiengebühren
Studienplatzklage
Diplom und Bachelor
Medizinertest
Arbeiten neben
             dem Medizinstudium

Krankenversicherung
Stipendien
Deine Eltern
Girokonten
Wohngeld
Arbeiten als Student
Studieren mit Kind
Was kostet ein
             Studium?

Studienrichtungen für Studenten Studiengänge Studienplatztausch für Studenten Studienplatztausch Arbeitsgruppen für Studenten Universitätsstädte Hausaufgaben für Studenten Hausarbeiten Bücherbörse für Studenten Bücherbörse Studentenjobs für Studenten Studentenjobs Wohnungssuche für Studenten Wohnungen / WG's Studieren im Ausland Studieren im Ausland Kontaktbörse für Studenten Kontaktbörse Partyinformationen für Studenten Parties & Bilder Foren für Studenten Studium Forum Links für Studenten Links Das [uni-pur.de]-Team Über uns




Studiengebühren

Studieren ohne Gebühren - In Deutschland hielt diese Periode nur ca. 4 Jahrzehnte an. Bis in die 1960ziger Jahre waren Studienbeiträge üblich. 2002 noch gelang es der damaligen Bundesbildungsministerin Bulmahn ein Gebührverbot bis zum ersten berufsqualifizierten Abschluss im Hochschulgesetz festzulegen. Durch das Bundesverfassungsgesetz wurde dieses Gesetz jedoch wieder abgeschafft und heute sind Studiengebühren in fast allen Bundesländern beschlossene Sache.

Übersicht Studiengebühren / Bundesländer

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg müssen 500 € Studiengebühren pro Semester gezahlt werden. Wer dieses Geld nicht aufbringen kann, bekommt ein zinsgünstiges Darlehen. Die Rückzahlung muss erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums und wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist, erfolgen.

Personengruppen, die davon ausgeschlossen sind:
  • Studenten mit Behinderungen
  • Studenten während eines Urlaubs- oder Praxissemesters
  • Zum Teil Studenten während eines Auslandssemesters
  • Medizinstudenten während des Praktischen Jahres
  • Doktorandinnen und Doktoranden
  • Studenten mit Kindern, die jünger als 14 Jahre alt sind
  • Studenten, die mehr als zwei Geschwister haben
Änderungen seit März 2009:
  • Die Geschwisterklausel wurde ausgeweitet: In Familien mit drei oder mehr Kindern müssen höchstens zwei Kinder Studiengebühren bezahlen (unabhängig davon, wie viele Kinder überhaupt studieren).
  • Bisher waren Erziehende nur bis Beendigung des achten Lebensjahres ihres Kindes von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Die Obergrenze wurde nun auf 14 Jahre angehoben.
  • Während des Auslandssemesters müssen keine Studiengebühren gezahlt werden. Ausnahme: Das Studium findet an einer Partnerhochschule im Ausland statt und ist sehr eng mit dem Studium an der eigenen Uni verbunden, sodass es mehr als ein Studium an der Heimatuniversität betrachtet wird.
  • Wer überdurchschnittlich gute Leistungen bringt, kann von den Studiengebühren befreit werden. Die Entscheidung darüber trifft die Universität.

Bayern

Das Bayerische Gesetz sieht vor, dass die Studiengebühren an einer Universität 300 € bis 500 € und an einer Fachhochschule 100 € bis 500 € pro Semester betragen dürfen. Die Universitäten und Fachhochschulen können ihre Gebühren also zu einem gewissen Maß selbst festlegen. Allerdings nehmen die meisten trotzdem den erlaubten Höchstsatz.

Personengruppen, die davon ausgeschlossen sind:
  • Studenten mit Kindern
  • Studenten mit mindestens zwei Geschwistern
  • Besondere Härtefälle
  • Studenten während eines Urlaubssemesters
  • Studenten während eines Praktikumssemesters
  • Promotionsstudiengänge in den ersten drei Jahren
  • Medizinstudenten im Praktischen Jahr
  • Hochschulen können bis zu 10% ihrer Studenten von den Gebühren befreien, wenn sie überdurchschnittlich gute Leistungen bringen oder sich besonders engagieren.

Berlin

In Berlin fallen im Moment keine Studiengebühren an, sondern lediglich Semesterbeiträge in Höhe von 50 €. Allerdings laufen noch immer Diskussionen über die Einführung von Studiengebühren.

Brandenburg

Auch in Brandenburg werden derzeit keine Studiengebühren erhoben und dafür ein geringer Semesterbeitrag über ca. 50 € erhoben. Im Gegensatz zu Berlin gibt es hier auch keine Gespräche über die Einführung von Studiengebühren.

Bremen

Im kleinsten Bundesland fallen Studiengebühren in Höhe von 500 € nur für Studenten an, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Bremen haben. Allerdings wird diese Pflicht derzeit für Studenten zwischen dem 3. und 14. Semester ausgesetzt. Für Studenten, die sich zum Wintersemester 2009/2010 neu bewerben, wird es ein Anhörungsverfahren geben. Dort können Gründe angegeben werden, die dazu führen, dass man von den Studiengebühren befreit wird (zum Beispiel Änderung des Wohnsitzes, soziale Gründe).

Hamburg

Seit dem Wintersemester 2008/2009 betragen die Studiengebühren in Hamburg 375 € pro Semester.

Befreit von den Gebühren ist man, wenn:
  • man sich in einem Urlaubssemester befindet,
  • Doktorandin bzw. Doktorand ist,
  • sich im praktischen Semester befindet,
  • ein Auslandssemester absolviert,
  • man Kinder unter 14 Jahren hat und die Regelstudienzeit bereits um 2 Semester überschritten hat,
  • eine studienerschwerende Behinderung hat und die Regelstudienzeit bereits um 2 Semester überschritten hat.

Hessen

In Hessen mussten Studenten zwei Jahre lang Studiengebühren zahlen, dann schaffte der Landtag sie wieder ab. Die Diskussion, ob Studiengebühren wieder eingeführt werden, ist aber noch lange nicht vom Tisch.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Studenten weder Studiengebühren noch Semesterbeiträge zahlen.

Niedersachsen

Im zweitgrößten Bundesland fallen Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester an. Langzeitstudenten sollen in Zukunft noch tiefer in die Tasche greifen: In der Diskussion sind Studiengebühren von 600 € bis 800 € pro Semester, für alle Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester überzogen haben. In wenigen Fällen kann man von der Gebühr befreit werden, zum Beispiel, wenn man ein Kind hat oder einen Verwandten pflegt.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen erhebt Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester. Wichtig: In Nordrhein-Westfalen können die Universitäten generell selbst über ihre Studiengebühren entscheiden, das heißt theoretisch ist es möglich, dass an zwei neben einander liegenden Universitäten unterschiedlichen Studiengebühren erhoben werden. Allerdings hat sich bisher noch keine Universität dazu entschieden, die Studiengebühren wieder abzuschaffen.

Einige Gruppen können von den Gebühren befreit werden:
  • Studenten mit Kindern
  • Studenten mit Behinderung
  • Studenten mit einer chronischen Krankheit.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werden keine Studiengebühren erhoben, dafür ist der Semesterbeitrag mit 180 € relativ hoch. Studiengebühren werden nur für Langzeitstudenten erhoben.

Sachsen

In Sachsen werden weder Studiengebühren noch Semesterbeiträge für das Erststudium erhoben. Erst ab dem Zweitstudium, zum Beispiel für den Master, fallen Gebühren (ca. 300 € - 450 € pro Semester) an.

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt studieren Studenten völlig kostenfrei, sogar für das Zweistudium müssen keine Gebühren gezahlt werden. Lediglich Langzeitstudenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überzogen haben, zahlen eine Gebühr von 500 € pro Semester.

Saarland

An allen saarländischen Hochschulen wurden zum Wintersemester 2007/2008 Studiengebühren eingeführt (300 € pro Semester für das 1. und 2. Semester, 500 € pro Semester für alle späteren Semester.

Ausgenommen sind:
  • Studenten im Urlaubssemester
  • Studenten im Praxissemester
  • Studenten im Auslandssemester
  • Studenten, die ein Doppelstudium absolvieren, zahlen nur einmal Studiengebühren
  • Doktorandinnen und Doktoranden

Außerdem kann man von den Studiengebühren befreit werden, wenn:
  • man ein Kind hat, das noch nicht älter als 10 Jahre ist,
  • man eine studienerschwerende Behinderung hat (Behinderung < 50%),
  • man eine A-Kader-Athletin bzw. Athet ist,
  • ein national oder international herausragender Musiker ist oder
  • Träger eines nationalen Kunstpreises ist. ,
Eine weitere Chance auf das Erlassen der Studiengebühren hat man, wenn man ein Leistungsstipendium von der Hochschule erhält oder man sich besonders in der Hochschule engagiert.

Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland fallen absolut keine Gebühren für Studenten an: weder Studiengebühren noch Semesterbeiträge. Hier laufen auch keine Gespräche zur Einführung von Semestergebühren.

Thüringen

Studieren in Thüringen ist bis auf einen Semesterbeitrag in Höhe von 50 € bis 150 € kostenfrei. Lediglich Langzeitstudenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überzogen haben, müssen Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester zahlen.



Stand Mai 2009

Weiterführende Links zum Thema (Pro / Kontra):

Seite vom RCDS
Seite der Juso's
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
Vieles zum Thema Studiengebühren

Ältere Berichte zum Thema Studiengebühren

>> ältere Übersicht der Studiengebühren in den einzelnen Ländern


Unser Bericht aus dem Jahre 2005:

Demo gegen Studiengebühren, Studentenaufstand, Hamburg Das Thema, welches wohl die meisten Studenten gerade beschäftigt, sind die anstehenden Studiengebühren. Als sozial ungerecht werden sie von den Gegnern angesehen. Andere wiederum bezeichnen sie als gerechtfertigt, wenn sie wieder in den "Uni-Alltag" einfließen.Demo gegen Studiengebühren, Hamburg, Studentenaufstand, Polizei Große Proteste konnte man bisher jedoch nicht verzeichnen. Alleinig in Hamburg und Freiburg gab es größere Streiks und Demos mit großem polizeilichen Aufwand.
Wir würden gerne Eure Meinung erfahren, indem Ihr an unserer aktuellen Umfrage teilnehmt. Außerdem könnt Ihr Euch zu diesem Thema mit Gegnern und Fürsprechern in unserem Forum austauschen.
(Bilder: Demo Hamburg)







 
Anmeldung
studieren
Umfrage
Glaubt ihr, dass BP die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko in den Griff bekommt?

Ja, das schaffen die alleine!
Ja, aber nur mit Hilfe der USA!
BP wird irgendwann der Job weggenommen!


Copyright 2005-2009 [uni-pur.de]